Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (Kunde) gelten nicht, es sei denn, der Auftragnehmer (Fotografin) erkennt diese schriftlich an.
1.2 Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme des Angebots bzw. der Auftragserteilung.
1.3 „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Alben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.
1.4 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:
2.1.1 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer telefonisch, per Mail oder über das entsprechende Kontaktformular der Internetseite anzufragen. Damit gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
2.1.2 Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein Angebot ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.
2.1.3 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von 14 Tagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.
2.1.4 Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.1.2 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.
3. Pflichten des Kunden
3.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).
3.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.
3.3 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers sowie Gestaltungsvorschläge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
3.4 Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von der Fotografin nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.
3.5 Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
3.6 Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
4. Pflichten der Fotografin
4.1 Die Auftragnehmerin fotografiert im schriftlich vereinbarten Rahmen und Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben.
4.2 Die Auftragnehmerin überlässt das Bildmaterial in digitaler Form (online Galerie, sonstigen Datenträgern) und wenn vertraglich vereinbart in gedruckter Form (z.B. Papierbilder, Fotoalben)
4.2 Die Auftragnehmerin schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. JPG). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW Format.
4.3 Die Auftragnehmerin übergibt dem Auftraggeber nach spätestens 4 Wochen nach dem Fototermin die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Fotobücher) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.
5. Vergütung
5.1 Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahmen oder nach Rechnungsausstellung durch den Auftragnehmer, jedoch nicht vor der Übergabe der Fotos durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit der jeweiligen Lieferung fällig. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf nachfolgendem Konto des Auftragnehmers:
Malin Herrmann
Solarisbank AG lexoffice Geschäftskonto
IBAN: DE52 1101 0101 5538 6290 38
BIC: SOBKDEB2XXXX
5.2 Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leitungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.
5.3 An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgen jeweils von 79856 Hinterzarten aus. Die Anfahrt im Umkreis von 50 km wird, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, nicht berechnet. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang werden über vorstehende Differenz, insofern nicht anders vereinbart und festgehalten, hinaus folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,50 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen oder eine schriftlich vereinbarte Reisepauschale für die Übernachtung in Rechnung gestellt.
5.4 Sofern vereinbart, wird vom Kunden ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich.
5.5 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während des Auftrages werden dem Auftraggeber unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt.
5.6 Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der zusätzliche Zeitaufwand je halbe angefangene Stunde abgerechnet.
6. Auftragsänderung und -kündigung
6.1 Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
6.2 Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird entsteht dem Auftragnehmer demnach ein Vermögensschaden. Dieser Vermögensschaden wird mit 50%, ab einem Monat vor der Hochzeit (25% ab drei Monaten, davor die Reservierungsgebühr), des vereinbarten Basishonorars ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt.
6.3 Sollte der Auftrag aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit oder aufgrund der pandemischen Lage) nicht durchgeführt werden können, verzichtet die Fotografin auf die Auftragskosten.
6.4 Kann der Auftragnehmer, wegen Krankheit, oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat den Auftrag nicht durchführen, fallen dem Auftraggeber keine Kosten an.
7. Nutzungs- und Urheberrechte
7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Fotografen.
7.2 Der Auftragnehmer erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Er ist nicht berechtigt das ihm eingeräumte Nutzungsrecht ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte für private Zwecke wird eingeräumt. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für private Zwecke gestattet. Des Weiteren nur unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Bei Missachtung ist Schadensersatz in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
7.3 Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle Fotos zu erhalten.
7.4 Es gilt das Recht am eigenen Bild nach § 22 KunstUrhG. Der Auftragnehmer darf Fotos nur nach Einwilligung des Auftraggebers zur Eigenwerbung (Website, Blogs, Social Media) verwenden.
7.5 Der Auftraggeber informiert seine Gäste (bei privaten Veranstaltungen) über die Anfertigung, Speicherung und Verwendung der Fotos. Eine direkte Einwilligungserklärung von jedem Gast einzuholen würde einen unverhältnismäßigen Aufwand und einen störenden Eingriff in den Ablauf darstellen. Des Weiteren stellt sich der Auftragnehmer Vorort und jederzeit bereit Auskunft über personenbezogene Daten zu geben und unverzüglich zu löschen sollte dies der Wunsch des Betroffenen sein.
7.8 Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden.
7.9 Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel (z.B. Filter) zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nicht gestatten.
8. Haftung
8.1 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
8.2 Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich
8.3 Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ausgeschlossen.
11. Anzuwendendes Recht
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
11.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11.3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
11.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.